JURISTISCHE ERFAHRUNGEN

ANWENDUNG IN DER BERATUNGSPRAXIS

GRUNDLAGEN

Im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin, speziell als Fachanwältin für Familienrecht, habe ich umfangreiche Erfahrungen auf den Feldern zwischenmenschlicher Konflikte gesammelt. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die juristische Bearbeitung zählte dabei die klare Unterscheidung zwischen den subjektiven Betrachtungsweisen meiner damaligen Klienten und den eigentlichen objektiven Konfliktursachen. Denn um einen Rechtsstreit erfolgreich zu beenden, war eine stark rational geprägte Analyse der jeweiligen objektiven Faktenlage sowie ein klar strukturierter, logischer Aufbau von Beweisketten und Rechtsstrategien erforderlich.

MEINE ARBEITSWEISE

Mein Coaching zur Selbstentwicklung basiert maßgeblich auf den Verfahren der psychologischen Astrologie und dem gestalttherapeutischen Ansatz. Ergänzt werden diese durch die oben beschriebene rational-analytisch ausgerichtete Denkweise, die Grundlage meiner juristischen Tätigkeit war. Sie ermöglicht mir eine objektive Sicht der Dinge, also die klare Unterscheidung zwischen Fakten und subjektiver Wahrnehmung meiner Klienten.

Erkenne ich im Rahmen meiner Beratung, dass meine Klienten an der richtigen Stelle wissen müssen, wie ihre persönliche rechtliche Situation ist, mache ich sie gezielt darauf aufmerksam. Sollte sich die Notwendigkeit einer Rechtsberatung abzeichnen, müsste diese jedoch durch einen externen Rechtsanwalt erfolgen. Denn mein Coaching zur Selbstentwicklung erfordert eine starke Fokussierung auf persönliche und psychische Problemfelder. Daher trenne ich es klar von einer juristischen Beratung. Schließlich verstehe ich meine Arbeit auch als Möglichkeit, juristische Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zu vermeiden, bzw. auf ein Minimum zu reduzieren.

Die offene und ehrliche Kommunikation von Problematiken und Sachverhalten ist neben der Schweigepflicht ein wichtiger Grundsatz meiner Beratungen – ähnlich wie bei dem Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Klienten. Dabei kommuniziere ich auch Themen, die möglicherweise nicht der subjektiven Sicht des Klienten entsprechen. Nur diese absolute Offenheit ermöglicht eine konstruktive gemeinsame Problemlösung.

HINTERGRUND UND ERFAHRUNGEN AUS MEINER JURISTISCHEN PRAXIS

Besonders in Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren habe ich viele überflüssige, sinnlose und zerstörerische Auseinandersetzungen zwischen Paaren erlebt, in denen nicht selten die gemeinsamen Kinder instrumentalisiert wurden. Schnell wurden Beziehungskonflikte mit der Elternebene vermischt. Überhaupt gestalten sich Trennungsthemen zumeist deshalb als schwierig, weil die Beteiligten unreflektiert in ihren eigenen Prozessen gefangen sind und es ohne bewusste Bearbeitung auch bleiben.

Meiner Ansicht nach wird das Rechtssystem oft für eine racheorientierte, einseitige und überzogene Opfer-Täter-Sichtweise missbraucht, in der es nur darum geht, einen Schuldigen zu finden und zu bestrafen. Deshalb tragen Paare ihre zwischenmenschlichen Konflikte häufig über den Rechtsweg aus. Zum einen aus Hilflosigkeit, Enttäuschung und Wut, zum anderen aber auch, um es dem Partner möglichst drastisch heimzuzahlen. Zum Beispiel, wenn der Partner fremd geht. Da Ehebruch selbst nicht (mehr) unter Strafe steht, werden dann andere rechtsrelevante Beschuldigungen vorgetragen, die meist nicht den Tatsachen entsprechen. So wird z. B. plötzlich behauptet, der Partner sei kriminell, würde die gemeinsamen Kinder missbrauchen oder Drogen konsumieren. Alles nur, um den Partner juristisch verfolgen zu können.

Insbesondere in vielen Scheidungsverfahren streiten sich Paare unnütz, unreflektiert und hoch emotional wie wutentbrannte Kinder. Dabei dient der Partner dem anderen in den juristischen wie auch in sonstigen Familienauseinandersetzungen nicht selten nur als Projektionsfläche für die eigenen Probleme, die durch den Streit an die Oberfläche treten.

Ursache für solche juristischen Auseinandersetzungen sind also häufig keine rechtlichen, sondern persönliche Konflikte zwischen den Paaren. Für deren Lösung ist der Rechtsweg nicht geeignet. Ihn dennoch einzuschlagen, stellt sowohl aus psychologisch-astrologischer als auch aus gestalttherapeutischer Sicht eine viel zu einseitige und oberflächliche Betrachtungsweise der Lebenswirklichkeit dar. Zur Behebung der eigentlichen Konfliktursache trägt er nicht bei.

Im Rückblick auf meine rechtsanwaltliche Tätigkeit hätten viele Paare eine kostspielige juristische Auseinandersetzung vermeiden können. Dazu wäre die Erkenntnis notwendig gewesen, dass die Konflikte viel mit jedem Einzelnen selbst zu tun hatten, statt dem Partner die alleinige Schuld zu geben. Eine Selbstreflexion zum Erkennen der eigenen Fehler und idealiter eine ebensolche Reflexion seitens des Beziehungspartners hätten in vielen Fällen ohne den Rechtsweg zu einer einvernehmlichen Lösung führen können.

Bei all diesen Fällen stand also das emotionale Leid des einen (oder beider) im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Es ging primär darum, den anderen für dieses Leid verantwortlich zu machen. Das juristische Prinzip unterstützt genau jene Fehlwahrnehmung. Mittels juristischer Hilfe konnte jedoch oftmals höchstens ein kurzfristiges Gefühl der Genugtuung bei dem Prozesssieger erreicht, nicht jedoch die eigentliche Ursache des tatsächlich dahinterstehenden Problems behoben werden.

Dies zu erkennen und mithilfe der in meinem Coaching vermittelten Fähigkeiten an sich selbst zu arbeiten, ist unter anderem eines der individuellen Ziele innerhalb meiner Beratung. Wenn die persönlichen Konflikte, die letztendlich zu der Auseinandersetzung mit dem Partner geführt haben, unbearbeitet bleiben, würden sie auch bei einem neuen Partner wieder in den Vordergrund rücken. Hierdurch würde womöglich erneut ein juristisches Verfahren in Gang gesetzt werden, das nur vordergründig den gewünschten Effekt hätte.

“Jeder ist an allem Schuld. Aber wenn jeder das wüsste, hätten wir das Paradies auf Erden.”

FJODOR DOSTOJEWSKI