Juristische Erfahrungen

ANWENDUNG IN DER BERATUNGSPRAXIS

GRUNDLAGEN

Im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin, speziell als Fachanwältin für Familienrecht, habe ich umfangreiche Erfahrungen auf den Feldern zwischenmenschlicher Konflikte gesammelt. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die juristische Bearbeitung zählte dabei die klare Unterscheidung zwischen den subjektiven Betrachtungsweisen meiner damaligen Klienten und den eigentlichen objektiven Konfliktursachen. Denn um einen Rechtsstreit erfolgreich zu beenden, war eine stark rational geprägte Analyse der jeweiligen objektiven Faktenlage sowie ein klar strukturierter, logischer Aufbau von Beweisketten und Rechtsstrategien erforderlich.

MEINE ARBEITSWEISE

Erkenne ich im Rahmen meiner Beratung, dass meine Klienten an der richtigen Stelle wissen müssen, wie ihre persönliche rechtliche Situation ist, mache ich sie gezielt darauf aufmerksam. Sollte sich die Notwendigkeit einer Rechtsberatung abzeichnen, müsste diese jedoch durch einen externen Rechtsanwalt erfolgen. Denn mein Coaching zur Selbstentwicklung erfordert eine starke Fokussierung auf persönliche und psychische Problemfelder. Daher trenne ich es klar von einer juristischen Beratung. Schließlich verstehe ich meine Arbeit auch als Möglichkeit, juristische Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zu vermeiden, bzw. auf ein Minimum zu reduzieren.

Hintergrund und Erfahrungen aus meiner juristischen Praxis

Im Rückblick auf meine rechtsanwaltliche Tätigkeit hätten viele Paare eine kostspielige juristische Auseinandersetzung vermeiden können. Dazu wäre die Erkenntnis notwendig gewesen, dass die Konflikte viel mit jedem Einzelnen selbst zu tun hatten, statt dem Partner die alleinige Schuld zu geben. Eine Selbstreflexion zum Erkennen der eigenen Fehler und idealiter eine ebensolche Reflexion seitens des Beziehungspartners hätten in vielen Fällen ohne den Rechtsweg zu einer einvernehmlichen Lösung führen können. Bei all diesen Fällen stand also das emotionale Leid des einen (oder beider) im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Es ging primär darum, den anderen für dieses Leid verantwortlich zu machen. Das juristische Prinzip unterstützt genau jene Fehlwahrnehmung. Mittels juristischer Hilfe konnte jedoch oftmals höchstens ein kurzfristiges Gefühl der Genugtuung bei dem Prozesssieger erreicht, nicht jedoch die eigentliche Ursache des tatsächlich dahinterstehenden Problems behoben werden.

Dies zu erkennen und mithilfe der in meinem Coaching vermittelten Fähigkeiten an sich selbst zu arbeiten, ist unter anderem eines der individuellen Ziele innerhalb meiner Beratung. Wenn die persönlichen Konflikte, die letztendlich zu der Auseinandersetzung mit dem Partner geführt haben, unbearbeitet bleiben, würden sie auch bei einem neuen Partner wieder in den Vordergrund rücken. Hierdurch würde womöglich erneut ein juristisches Verfahren in Gang gesetzt werden, das nur vordergründig den gewünschten Effekt hätte.

“Jeder ist an allem Schuld. Aber wenn jeder das wüsste, hätten wir das Paradies auf Erden.”

FJODOR DOSTOJEWSKI